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Harald Leibrecht
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Frage von Lothar F. •

Frage an Harald Leibrecht von Lothar F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

ich habe u.a. bei www.heise.de folgende Meldung über die Äußerungen unseres Bundesministers des Inneren gelesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85023.
Mich würde interessieren, wie Sie zu den in meinen Augen eindeutig nicht verfassungskonformen Äußerungen des Hr. Dr. Schäuble stehen und ob Sie der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zustimmen würden, die die Onlinedurchsuchung (das Ausspähen) von Comutern legitimieren würde.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Förste

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Förste,

um es gleich vorab zu sagen: einer entsprechenden Gesetzesvorlage werde ich keinesfalls zustimmen.

Ich sehe hier zunächst wieder ein generelles Problem: der Staat an sich verkommt zum Selbstzweck. Dabei soll er doch im Interesse der Bürger handeln, gerade ihre persönliche Entfaltungsfreiheit gewährleisten! Einem Staat, der bespitzelt und im Geheimen gegen seine Bürger agiert, wird zu Recht nicht viel Sympathie und Vertrauen entgegengebracht.

Mittlerweile – und das bestätigt das Vorhaben des Innenministeriums eindrucksvoll – ist der Staat dem Bürger gegenüber aber allzu misstrauisch geworden. Er möchte immer mehr Mittel, um sie auch ohne sehr konkreten Verdacht und am Besten geheim zu beobachten.

Aber welcher Bürger vertraut dem Staat, wenn dieser ihm misstraut? Und wem nützt es überhaupt?

„Online-Durchsuchung“ klingt für das Problem eigentlich zu harmlos. Es geht hier um staatliche Einbrecher, die unerkannt und geheim Privatinformationen von Bürgern bespitzeln. Dass Trojaner und informationelle Selbstbestimmung sich niemals vereinbaren lassen, sollte im Übrigen eigentlich auch Herrn Schäuble klar sein. Aber das Innenministerium macht die Exekutivorgane lieber zu Hackern. Und der Bürger soll nicht einmal erfahren, wenn ihm solches widerfährt. Das hat etwas von staatlichem Einbruch und ist das Gegenteil von dem Staats- und Gesellschaftsentwurf wie ich ihn mir als freiheitlich-demokratischer Abgeordneter vorstelle.

Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. Ich werde mich dagegen wehren, ihn so leichtfertig immer wieder in vielen kleinen Punkten zu untergraben. Denn wer auf unsaubere Weise den Staat zu schützen versucht, der schadet ihm.

Eine entsprechende Pressemitteilung von mir finden Sie auf auch online
unter www.harald-leibrecht.de/presse.php?id=12895&presse_y=2007

Mit besten Wünschen

Harald Leibrecht