Antwort 19.08.2009 von Carsten Sieling SPD
Sehr geehrte Frau Rauch,
Sehr geehrte Frau Rauch,
Sehr geehrter Herr Gawlik,
(...) Sollte sich das Bundesverfassungsgericht, wovon ich nicht ausgehe, bei einer eventuell anstehenden Entscheidung gegen die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetztes entscheiden, muss das Gesetz selbstverständlich entsprechend geändert werden. (...)
(...) Es gibt zur Zeit keine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. (...) Wegen der komplexen verfassungsrechtlichen Fragen rechne ich nicht mit schnellen Ergebnissen. (...)
Sehr geehrte Frau Petersen,