(...) Die Union hat jedoch klargestellt, dass sie die Familie als wichtigste Form des Zusammenlebens ansieht. Die Privilegierung der Ehe gegenüber der nichtehelichen Lebensgemeinschaft folgt aus den Vorgaben unseres Grundgesetzes, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen. Der sachliche Schutzbereich des Art.6 Abs.1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.09.2007 von Carsten Müller CDU
Antwort 15.08.2007 von Marie-Luise Dött CDU
(...) Den vom Lebenspartnerschaftsgesetz vorgezeichneten Weg der weiteren Anpassung setzt die Große Koalition aber nicht weiter fort. Es muss auch künftig eine klare Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft geben. (...)
Antwort ausstehend von Wolfgang Grotthaus SPD
Antwort 14.08.2007 von Angelika Brunkhorst FDP
Sehr geehrte Damen Cooberg,
Antwort 30.08.2007 von Andreas Storm CDU
(...) Die Privilegierung der Ehe folgt nicht aus unseren Überzeugungen, sondern schon aus dem Grundgesetz, namentlich aus Art. 6 GG. (...)
Antwort ausstehend von Norbert Röttgen CDU