Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Auch mit diesen Beschlüssen bleibt das Bürgergeld eine Leistung für die Menschen, die in Not geraten und erwerbsfähig und hilfebedürftig sind – und ihre Familien.
Auch mit diesen Beschlüssen bleibt das Bürgergeld eine Leistung für die Menschen, die in Not geraten und erwerbsfähig und hilfebedürftig sind – und ihre Familien.
