Sehr geehrter Herr Stamm,
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Der nunmehr veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht vom 28. Februar 2007 macht selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses durch den Gesetzgeber erforderlich, damit ein verfassungsgemäßes Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. (...)
(...) Der Beschluss des Bundesgerichtshofes, den Sie in Ihrer E-Mail ansprechen, bestätigt nun den Willen des Gesetzgebers, verdeutlicht aber zugleich, dass trotz der Straflosigkeit der Sympathiewerbung strafwürdige Verhaltensweisen auch künftig strafbar bleiben. Ich kann Ihnen Ihre Sorge nehmen: Eine Werbung für terroristische Vereinigungen ist weiterhin verboten. Ein Werben ist dann gegeben, wenn sich aus den Gesamtumständen der Äußerung ergibt, dass der Werbende gezielt Mitglieder oder Unterstützer zugunsten einer konkreten Organisation gewinnen möchte. (...)
(...) Die Medienpräsenz die durch die Teilnahme prominenter Persönlichkeiten wie international bekannten Künstlern und auch Abgeordneten verstärkt hervorgerufen wird, ist auch eine gewisse Schutzfunktion der Teilnehmer vor einem noch härteren Vorgehen der Polizei bzw. vor einem schwächeren Schutz der Demonstranten vor gewaltbereiten Gegendemonstranten. (...)
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Die von Ihnen geforderte strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung interessiert nicht nur Sie und die Bürger außerhalb des Bundestages, sondern auch intern befürworten Abgeordnete aller Parteien einen solchen Straftatbestand als ein Zeichen parlamentarischer Stärke. (...)