Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
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Für Schlachttiere und gefährdete Tiere gelten besondere Vorschriften. Das Platzangebot wird erhöht und an die jeweilige Tierart angepasst, für den Transport bei extremen Temperaturen gelten strengere Bedingungen.
Es ist schade, dass es in dieser Wahlperiode nicht mehr zu Einberufung eines Bürgerrates oder einer Enquetekommission gekommen ist, um Lehren für die Zukunft aus der Covid19-Pandemie zu ziehen.

Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.