Frage von Beata H. • 11.02.2006

Antwort von Paul Schuh WASG • 12.02.2006
Überflugsrechte stehen im Zusammenhang bilateraler Abmachungen. Sie bedürfen n. m. A. im zivilen Bereich einer den internationalen Standards entsprechenden Vereinbarung.
Überflugsrechte stehen im Zusammenhang bilateraler Abmachungen. Sie bedürfen n. m. A. im zivilen Bereich einer den internationalen Standards entsprechenden Vereinbarung.
Sehr geehrter Herr Waidelich,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Februar 2006 zum "Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst".
Sehr geehrte Frau Brand,
Sehr geehrter Herr Steinbach,
Sehr geehrter Herr Steinbach,
Sehr geehrter Herr Kuhn,