Antwort 13.12.2024 von Rüdiger Lucassen AfD
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall
Ich beziehe keine Funktionszulage nach § 11 Abs. 2 AbG für meine Funktion als amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und für Heimat.
Die europäische Integration ist notwendig, weil die einzelnen Nationalstaaten gegenüber den USA, China oder Russland nur wenig zu bestellen haben. Als EU sind sie aber ein Faktor. Die Vereinigten Staaten von Europa liegen aber noch in weiter Ferne.
Dieses Thema fällt in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages, und die Entscheidung, ob das Gesetz noch zur Abstimmung kommt, liegt bei den Abgeordneten des Bundestages