(...) Völlig abstrus ist die These, dass jemand gezwungen wird, kostenlos zu behandeln. Richtig ist, dass Vertragsärzte als Vertragspartner der Krankenkassen natürlich Versorgungspflichten übernehmen. Dafür bekommen sie jedoch selbstverständlich Honorare. (...)
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(...) Der Tatsache, dass Frauen auch außerhalb der für das Mammographie-Screening vorgegebenen Altersgrenzen an Brustkrebs erkranken, wird dadurch Rechnung getragen, dass grundsätzlich jede Frau ab dem Alter von 30 Jahren ohne obere Altersbeschränkung im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung einen jährlichen Anspruch auf eine Brustkrebsfrüherkennungsmaßnahme hat. Diese beinhaltet das Abtasten der Brustdrüse und der regionalen Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung und, wenn für die Abklärung eines Verdachtes als notwendig erachtet, eine Mammographie. (...)
Hallo Herr Anz,
(...) Grundsätzlich ist es so, dass inzwischen fast ausnahmslos jeder in Deutschland der Versicherungspflicht unterliegt. Seit dem 1.4.2007 gilt dies für die Angehörigen der Gesetzlichen Krankenversicherung, seit dem 1.1.2009 auch für die Private Krankenversicherung. (...)
(...) neben Herrn Waßmann und mir haben auch noch weitere Mitglieder des Kreisverbandes gegen eine Veränderung am Flughafen gestimmt. Mehrheitlich aber wurde die Verlängerung der Betriebszeiten beschlossen. (...)
Sehr geehrter Herr Huckel,