
Sehr geehrter Herr Dönges,
Sehr geehrter Herr Dönges,
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 15. Mai 2009.
(...) Besonders wichtig ist jedoch die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags nach § 6b. Um eventuelle Verluste der Wertpapiere auszugleichen, erhält die Zweckgesellschaft ("Bad Bank") vom übertragenden Unternehmen einen Ausgleichsbetrag in Abhängigkeit von der Dividende, die von der Bank an ihre Aktionäre gezahlt wird. Sollte die Dividende nicht ausreichen, so steigt der Ausgleichsbetrag in den Folgejahren. (...)
(...) Bei diesem Modell der dezentralen „Bad Banks“ handelt es sich um ein Instrument unter dem Schirm des bestehenden Bankenrettungspaketes, das deswegen nicht erhöht werden muss. Das vorgeschlagene Modell der Auslagerung von strukturierten Wertpapieren mit unsicherer Wertentwicklung („toxische Wertpapiere“) aus den Bankbilanzen bewirkt eine Stundung möglicher Verluste der Papiere – nicht aber eine vollständige Verlustübernahme durch den Bund. (...)
(...) Wir dürfen aber im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern nicht leichtfertig auf mögliche Bekämpfungsinstrumente verzichten. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. (...)
(...) Allerdings halte ich es für fraglich, ob mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf tatsächlich erfolgreich gegen Kinderpornographie vorgegangen werden kann, während das Gesetz weitreichende Verletzungen persönlicher Freiheitsrechte enthält. (...) Da ich weiß, dass viele meiner Kollegen/innen in der SPD-Fraktion in dieser Frage genauso denken wie ich, gehe ich momentan davon aus, dass dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form beschlossen wird. (...)