Frage von Günther P. • 09.06.2009

Antwort ausstehend von Peter Hintze CDU
(...) nochmals, man kann sich verfassungsfeindlich äußern, ohne sich strafbar zu machen. Sie können selbstverständlich straflos äußern, unseren Verfassungsstaat nebst Grundgesetz abzulehnen. (...)
Sehr geehrter Herr Hinz,
(...) Die Partei hat aber nur Gewicht, wenn sie mit der großen Schwester auftritt. Schön finde ich, dass es seit einem Jahr auch in Bayern durch die Beendigung der CSU-Alleinherrschaft Demokratie gibt. (...)
(...) Bspw. im Bereich der Mehrwertsteuer halte ich es für überfällig, "klassische" Kinderartikel einheitlich dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Den Ausbau des Ehegattensplittings zum Familiensplitting mit (höheren) steuerlichen Freibeträgen für Kinder sähe ich ebenfalls als einen guten Weg. (...)