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Portrait von Hermann Gröhe
Antwort von Hermann Gröhe
CDU
• 22.04.2010

(...) Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass es gute Gründe gibt, am Sonntagsschutz festzuhalten. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht erst jüngst wieder bestätigt, indem es eine sehr weitgehende Verkaufsöffnung an den Sonntagen in Berlin für verfassungswidrig erklärt hat. (...) Und da Sie zunächst nach dem Deutschen Bundestag fragen, will ich gerne klarstellen, dass der Deutsche Bundestag an Sonntagen nicht zu Sitzungen zusammen tritt. (...)

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