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Sebastian Edathy
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Frage von Theo S. •

Frage an Sebastian Edathy von Theo S. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Edathy,

als Landwirt verfolge ich mit Aufmerksamkeit die Entwicklung der Dioxinaffäre. Ich warte schon lange auf die Pressemitteilung über die Festnahme des Geschäftsführers von Harles & Jentzsch.
Hätte dieser eine Bank überfallen, wäre er wohl sofort festgenomen und der U-Haft zugeführt worden. Hier ist aber offensichtlich der materielle Schaden höher als bei den meisten Banküberfällen und zudem die Gesundheit unbeteiligter Menschen aufs Spiel gesetzt worden. Nun hat er jedenfalls genügend Zeit die Pleite vorzubereiten.
Stimmen nach Ihrer Meinung die Relationen der zu erwartenden Strafen bei den genannten Delikten?
Ist es rechtlich möglich, dass der Geschäftsführer auch mit seinem kompletten Privatvermögen haftet, wenn der Schaden durch kriminelle Handlungen entstanden ist?

Mit freundlichen Grüßen
Theo Staars

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Antwort von
SPD

Berlin, 20. Januar 2011

Sehr geehrter Herr Staars,
für Ihre Fragen bedanke ich mich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat 15 Forderungen als Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal veröffentlicht, nachzulesen hier: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,13996,00.pdf

U.a. wird dort explizit eine effektivere Strafverfolgung eingefordert. Außerdem wollen wir, dass die Landwirte nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und fordern eine neue gesetzliche Haftungsregel, da das Verursacherprinzip gelten muss. Der Schaden für die Sperrung eines Hofes muss von demjenigen getragen werden, der die Ursache hierfür gesetzt hat, auch wenn Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nicht nachweisbar sind. Einen Ersatz des entstandenen Schadens aus Steuermitteln darf es jedoch nicht geben.

Ob die rechtliche Möglichkeit besteht, den Geschäftsführer privat haften zu lassen, vermag ich vor dem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahren nicht einzuschätzen. Ich stimme Ihnen zu, dass der Dioxin-Skandal, so wie jeder Lebensmittelskandal, lückenloser Aufklärung bedarf und die Verantwortlichen angemessen bestraft werden müssen, da es sich um einen nicht tragbaren Umgang mit der Gesundheit eines jeden Verbrauchers handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB