(...) Die zuständige Staatsanwaltschaft wird vermutlich davon ausgehen, daß Körperverletzungen konkret nicht nachweisbar sind. Aber das kann ich nur vermuten, weil mir dazu keine Informationen vorliegen. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Eine private Anzeige wegen Körperverletzung kann jedenfalls nur stellen, wer nachweislich selbst geschädigt wurde. Dieser Nachweis ist schwierig zu führen, insbesondere da auch das Bundesinstitut für Risikobewertung die aktuellen Dioxinbelastungen nicht für akut gesundheitsgefährdend hält. Ein Betrug (Verwendung unzulässiger Stoffe im Futter) hingegen ist labortechnisch eindeutig nachweisbar. (...)
(...) Der Straftatbestand der Körperverletzung kann nur dann verfolgt werden, wenn er eindeutig erfüllt wurde. Das bedeutet, dass ein Verbraucher zweifelsfrei aufgrund der Weitergabe von dioxinbelastetem Tierfett gesundheitliche Schäden erlitten hat. Dieser Nachweis lässt sich jedoch nur sehr schwer erbringen, da die Krankheitsbilder in Folge einer Dioxinvergiftung meist recht allgemeiner Natur sind (bspw. (...)
(...) Die FDP plädiert als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal für eine Zertifizierung der Futtermittelherstellung. Man muss jederzeit zurückverfolgen können, dass die jeweiligen Zutaten sauber seien. (...)
(...) Daher konnte nur wegen Betruges ermittelt werden. Wegen Betruges deshalb, da die Landwirte verseuchtes Futtermittel gekauft haben, obwohl sie aufgrund der Deklaration in den Lieferscheinen davon ausgehen mussten, dass es sich um einwandfreies Futtermittel handelte. Sie wurden somit im rechtlichen Sinne „betrogen“. (...)
(...) Ihre Unbehaglichkeit hinsichtlich des Dioxinskandals kann ich gut verstehen. Auch ich bin es leid, dass einige schwarze Schafe in der Futtermittelindustrie eine ganze Branche in Verruf bringen, die Gesundheit der Bürger gefährden und landwirtschaftliche Betriebe in wirtschaftliche Existenznöte bringen. (...)