Antwort 19.01.2011 von Volkmar Vogel CDU
(...) Es ist richtig, dass die Krankenkassen an die Krankenhäuser 300 Euro zahlen, wenn nach einer Prüfung keine Beanstandungen vorliegen. Dies ist jedoch eine Aufwandsentschädigung. (...)
(...) Es ist richtig, dass die Krankenkassen an die Krankenhäuser 300 Euro zahlen, wenn nach einer Prüfung keine Beanstandungen vorliegen. Dies ist jedoch eine Aufwandsentschädigung. (...)
(...) Oktober 1990 wurde die Wiedervereinigung vollzogen. Das Grundgesetz wurde die Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands. (...)
Sehr geehrter Herr Wessel,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Greggersen,
sicherlich dürfen Sie mit einer freundlichen Antwort per Email rechnen, wenden Sie sich dazu bitte direkt an mein Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Koppelin