Antwort 20.04.2026 von Maria-Lena Weiss CDU
Ziel muss es sein, diese Abhängigkeit schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.
Ziel muss es sein, diese Abhängigkeit schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.
Die sogenannte 1/3-Regelung in der Bayerischen Wohnraumförderung ist historisch als verwaltungspraktische Abgrenzung eingeführt worden. Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.
Die 1/3 Regel basiert hauptsächlich auf haushälterischen Überlegungen. Sie ist vor allem Ausdruck von Sparzwang un eines wirtschaftlichen Kalküls, welches die Förderung des Wohnungsbaus schon lange auf ein Minimum beschränkt.
Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.
