wie ich schon in meinen Antworten auf Ihre beiden Fragen vom 22.7.2022 geantwortet hatte, kann ich nicht so recht nachvollziehen, warum gerade das WEG und die Organisationsweise von Eigentümergemeinschaften bzw. die Übertragung auf Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte durch die Eigentümer*innen ein derart zentrales Problem unserer Gesellschaft sein soll.
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Antwort 09.11.2022 von Janine Wissler Die Linke
Antwort 21.10.2022 von Armand Zorn SPD
Einen akuten Reformbedarf beim WEG sehe ich aktuell (noch) nicht
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 01.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums obliegt grundsätzlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Absatz 1 WEG), die über Bestellung und Abberufung des Verwalters mit Mehrheit entscheiden (§ 26 Absatz 1 WEG).
Antwort 02.11.2022 von Rolf Mützenich SPD
Ursprünglich hatte damals der Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Verwalter:innen mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging uns zu weit. Die Verwaltung ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu haben wir seine Befugnisse präzisiert: