Antwort 03.05.2023 von Carmen Wegge SPD
Jedoch erkenne ich keinen Widerspruch. Der von Ihnen erwähnte Auszug aus dem waffenrechtlichen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums bezieht sich nicht auf Tatmotive.
Jedoch erkenne ich keinen Widerspruch. Der von Ihnen erwähnte Auszug aus dem waffenrechtlichen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums bezieht sich nicht auf Tatmotive.
Nach abschließender Betracht der Reformbemühungen Bosnien-Herzegowinas, stehe ich dem EU-Beitrittsgesuch Bosnien-Herzegowinas aufgeschlossen gegenüber, sofern die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien erfüllt ist