Ich sitze leider nicht im deutschen Bundestag und kann Ihnen daher nicht sagen, was dort in diesem oder anderen Fällen unternommen wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Guten Tag, keine Frage, diese Problematik ist hochsensibel. Aktuell obliegt die Aufsichtspflicht den jeweiligen Jugendämtern bzw Amtsvormundschaften der Kreise.
Gerechtigkeit im Einzelfall zu schaffen ist die Aufgabe der Justiz und der Behörden, die wir als Gesetzgeber gut ausstatten und sensibilisieren müssen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen wollen.
Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erziehungsarbeit.