Das BVerfG steht über politischen Meinungsverschiedenheiten und gewährleistet, dass die Verfassung und die Rechte des Einzelnen geschützt werden.
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Um kurz gesagt, Ihre Frage zu beantworten, ob ich weiterhin für Prof. Dr. Brosius-Gersdorf stimmen würde – ja, das würde ich.
Gewissensabstimmung
Die kurzfristig verschobene Wahl von Frau Brosius-Gersdorf war ein Vorgeschmack auf eine Polarisierung, wie sie um den Supreme Court in Amerika schon lange vorgeführt wird. Dass sie ihre Kandidatur nun zurückgezogen hat, bedauere ich sehr.
Zwar beschreibt § 86 StGB das Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisation und stellt die Verbreitung unter Strafe; jedoch ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot nicht möglich jegliche mehrdeutige Symbolgebung unter Strafe zu stellen.
Ich hätte Frau Brosius-Gersdorf sehr gerne zur Verfassungsrichterin gewählt und bin nach wie vor der Auffassung, Sie wäre eine sehr gute Wahl für das Bundesverfassungsgericht. Die Hetzkampagne gegen sie finde ich unerträglich und bedaure es außerordentlich, dass sie sich nun dazu entschieden hat ihre Kandidatur zurückzuziehen.