Dirk Schrader
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Frage von Ansgar H. •

Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, das Recht auf Leben ohne Digitalzwang sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen in die Landesverfassung Rheinland-Pfalz aufzunehmen?

Durch die zur Zeit leider immer weiter um sich greifende Digitalisierungswut werden immer mehr Privatpersonen und Unternehmen gezwungen, EDV zu nutzen, ohne dass diese dies möchten. Hierdurch entstehen für die rheinland-pfälzischen Bürger und Unternehmen immer mehr ungewollte Abhängigkeiten von nichteuropäischen Technologieunternehmen. Diese sind wiederum oft von mehr oder weniger demokratischen bzw. mehr oder weniger autokratischen Regierungen abhängig, die wiederum nicht jeder Rheinland-Pfälzer unterstützen möchte. Deshalb sollten unter anderem auch Verwaltungsleistungen immer auch analog zugänglich sein, um hier Abhängigkeiten zu reduzieren. Deshalb die Frage: Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, das Recht auf Leben ohne Digitalzwang sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen in die Landesverfassung Rheinland-Pfalz aufzunehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Dirk Schrader
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Hallo A.
Danke für Ihre Frage. Sie sprechen ein reales Problem an: Digitalisierung darf Menschen nicht ausschließen und darf keine unnötigen Abhängigkeiten schaffen.

Als jemand, der sich seit rund 30 Jahren mit IT-Sicherheit beschäftigt, sehe ich sehr klar sowohl die Chancen als auch die Risiken der Digitalisierung. Digitale Souveränität bedeutet für mich nicht, Menschen oder Unternehmen blind in digitale Systeme zu drängen. Sie bedeutet, Abhängigkeiten zu verringern, Transparenz zu stärken, europäische Lösungen zu fördern und staatliche wie wirtschaftliche IT so zu gestalten, dass sie sicher, nachvollziehbar und beherrschbar bleibt.

Deshalb ist mir wichtig: Verwaltungsleistungen müssen für Menschen weiterhin erreichbar bleiben, auch wenn sie keine digitalen Zugänge nutzen wollen oder können. Digitalisierung muss den Zugang erleichtern, nicht neue Hürden aufbauen. Digitale Angebote sollen bürgerfreundlich, barrierefrei und mehrsprachig sein – aber sie dürfen nicht dazu führen, dass Menschen abgehängt werden.

Auf Ihre konkrete Frage antworte ich dennoch mit Nein.

Ein allgemeines „Recht auf Leben ohne Digitalzwang“ in der Landesverfassung halte ich nicht für den richtigen Weg. Eine Verfassung sollte Grundprinzipien schützen, nicht mit einer zu pauschalen Formel ein sehr komplexes Feld regeln. Für Privatpersonen geht es aus meiner Sicht vor allem darum, analoge oder unterstützte Zugangswege zu wesentlichen staatlichen Leistungen zu sichern. Für Unternehmen geht es vor allem darum, digitale Souveränität zu stärken, unnötige Abhängigkeiten zu reduzieren und praktikable Verfahren zu schaffen.

Ich bin für eine moderne, leistungsfähige und europäisch ausgerichtete Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft. Aber ich bin genauso dafür, dass Digitalisierung den Menschen dient – und nicht umgekehrt.

Herzliche Grüße
Dirk Schrader

 

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