Da es ein allgemeines Betretungsrecht für Wälder gibt und ihre Erholungsfunktion sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz geregelt ist, erschließt es sich nicht, warum hier Vereinen unnötige Steine in den Weg gelegt werden.
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Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.
erlaube ich mir auf die Ihnen auch schriftlich zugegangene ausführliche Antwort des Kollegen und „Wahlkreisnachbarn“ Sebastian Müller, MdL hinzuweisen.
Hessen-Forst hat mit dem Landessportbund und dem Volkssportverband eine Vereinbarung geschlossen. Mit einer Jahrespauschale sind alle Aufwendungen abgegolten.
Keine Kosten für die Durchführung von Wandertagen!
Der Staat muss mit den Steuern besser haushalten und die Kosten für die Bereitstellung öffentlicher Güter an anderer Stelle im Etat einsparen.