Selbstbestimmt leben zu können, ist fundamental für alle Menschen.
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Meines Erachtens ist eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens von transgeschlechtlichen Menschen notwendig.
Insgesamt betrachte ich das Selbstbestimmungsgesetz als äußerst sinnvoll.
Ich unterstütze die Regelungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes, weil sie transsexuellen Menschen das Leben deutlich erleichtern.
Bei einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils ist aber nach der Reform die Miteinbürgerung des Kindes mit dem entsprechenden Elternteil möglich - da ja auch geplant ist, die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung generell auf 5 Jahre abzusenken.
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.