Frage von Eric C. • 08.07.2025

Antwort von Simone Borchardt CDU • 11.08.2025
Gesetzliche Pflicht zur privaten Pflegeversicherung ist nicht geplant, Bestandsfälle bleiben geschützt, Ziel ist eine stabile und gerechte Pflegefinanzierung.
Gesetzliche Pflicht zur privaten Pflegeversicherung ist nicht geplant, Bestandsfälle bleiben geschützt, Ziel ist eine stabile und gerechte Pflegefinanzierung.
Für das von Ihnen beschriebene Problem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Beschlussklage vorgesehen
Für uns als SPD ist wichtig, dass staatliches Handeln transparent bleibt und Vertrauen schafft. Es geht darum, aus Fehlern zu lernen, um künftig besser zu sein.
Ursächlich für die jüngsten Konfrontationen ist der Hamas Terror vom 7. Oktober 2023.
Das BMZ denkt in seinen Vorhaben und Strategien Mehrfachdiskriminierungen (Intersektionalität) mit.
Ja, sie wurde gehisst.