Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Für uns als SPD ist klar, dass Vertrauen in demokratische Institutionen nur durch Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und klare Verfahren gewahrt werden kann. Die unabhängige Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss ist genau dafür das richtige Instrument.
Der Wahlprüfungsausschuss behandelt den Neuauszählungs-Einspruch vorrangig.
Ich gehe davon aus, dass der verantwortliche Wahlprüfungsausschuss sorgfältig und unabhängig den Wahlverlauf prüft - entsprechend der Grundordnung unseres demokratischen Rechtsstaats - und der Abschluss der Wahlprüfung zeitnah erfolgt
Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde.