Antwort 13.10.2026 von Jakob Blankenburg SPD
Es handelt sich nicht um eine Ablehnung des Grundgedankens. Der Entschließungsantrag hätte zu keiner unmittelbaren Einführung einer Übergewinnsteuer geführt.
Es handelt sich nicht um eine Ablehnung des Grundgedankens. Der Entschließungsantrag hätte zu keiner unmittelbaren Einführung einer Übergewinnsteuer geführt.
Eine Übergewinnsteuer müsste in das System der Finanzverfassung eingegliedert werden und materiellen Grundrechten standhalten.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundesministerium für Verkehr per E-Mail an buergerinfo@bmv.bund.de.
Die Konsequenz daraus kann aber weder eine bloße Personaldebatte noch die Übernahme von Positionen der AfD sein.
Vorgesehen ist insbesondere, bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete künftig einzubeziehen.
Die Kleingartenanlage in der Hiltrudstraße hätte niemals als Bauland umgewidmet werden dürfen.