Auf diese Fragen haben ich schon in Ihren vorgehenden Anfragen über Abgeordneten-Watch geantwortet
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Der entscheidende Punkt ist also: Beim medizinisch indizierten Medikament gibt es eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Kontrolle. Beim Freizeitkonsum von Cannabis fehlt diese Einbettung, und der Zweck ist gerade nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern der Rausch.
Daher rege ich an, dass sie die genannte Problematik auch an die Stadt Bochum herantragen und darauf drängen, dass in den Vierteln, wo es hohen Bedarf und wenig private Stellplätze gibt, solche öffentlichen abschließbaren Abstellanlagen gebaut werden und die entsprechende Landesförderung in Anspruch genommen wird.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Ob eine Teilnahme an der Demonstration im September möglich ist, kann ich derzeit noch nicht sagen.
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.