Antwort 12.07.2026 von Christoph Ploß CDU
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Stellen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Stellen.
Nicht jede Belastung erfordert eine Richtlinientherapie
Ich bin für mehr Pragmatismus und weniger „Verbotskultur“.
Die Reform (Beitragsstabilisierungsgesetz) ist keine Abschaffung der Psychotherapie
Die Haltung der Bundesregierung ist richtig.
Die IFG-Reform ist Teil der Staatsmodernisierung. Sie soll Verwaltungsabläufe vereinfachen und sensible Bereiche sowie Beschäftigte besser schützen.