Mein Standpunkt zum Thema Parteiverbotsverfahren hat sich nicht geändert.
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Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der Ausländerbehörde am Wohnort beraten zu lassen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Die Plattform Germany4Ukraine bietet dafür ebenfalls einen guten ersten Überblick:
Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Antworten vom 02.10.2024 und am 24.06.2025 hier bei Abgeordnetenwatch sowie auf meinen Gastbeitrag in der WELT vom 05.05.2025:
An meiner Position hat sich nichts geändert.
Ein Parteiverbot braucht gerichtsfeste Beweise und darf nicht auf einem politisch geprägten NGO-Gutachten allein beruhen.