Die erhöhten Zuzahlungen dienen der Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. Sie wurden nicht beschlossen, um die bekannt gewordenen Verluste aus Finanzanlagen auszugleichen. Die bestehenden Belastungsgrenzen für Versicherte bleiben erhalten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben.
Ich halte es für richtig, dass wir den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch entschlossen führen. Dabei dürfen wir jedoch nicht Maßnahmen beschließen, die den Schutz vertraulicher Kommunikation grundsätzlich infrage stellen oder unverhältnismäßig in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen.
Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Wegfalls der Einzelinformation bestehen
Durch die Rückführung in ein begrenztes Gesamtbudget könnten die finanziellen Anreize sinken, zusätzliche Behandlungskapazitäten aufzubauen. Diese Sorge ist also nicht unbegründet und darf nicht einfach beiseitegeschoben werden. Genau deshalb hat sich die Koalition auf zusätzliche Schutzregelungen verständigt.
Es geht nicht um die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um dessen Reform