Eine Liberalisierung oder Abschaffung des § 218 StGB lehnen wir ab. Die geltende Rechtslage sollte aus unserer Sicht grundsätzlich beibehalten werden
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Deutschland hat gute Beziehungen zu den USA, zugleich vertreten wir unsere eigenen Interessen in Handels-, Sicherheits- und Außenpolitik selbstbewusst.
Wir werden sehr genau darauf achten, dass notwendige Unterstützungs- und Entlastungsangebote nicht so verändert werden, dass am Ende die Belastungen für Betroffene steigen oder Kosten lediglich in andere Bereiche des Gesundheits- und Pflegesystems verlagert werden
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass nach Ablauf des s. g. Tankrabatts die Steuererleichterung für Sprit nicht verlängert wird, sondern alle Bürgerinnen und Bürger bei den Strompreisen entlastet werden. Das wäre aus meiner Sicht auch sozial gerechter als die Benzinpreisrabatte.
Eine hohe Krankheitslast ersetzt keinen Nachweis, dass ungesteuerte Versorgung die GKV entlastet und Patienten besser hilft.
Die Pflegeversicherung muss begrenzte Mittel gezielt einsetzen und Pflegegrad 1 stärker auf Eigenverantwortung ausrichten.