Ich finde die beschlossene Landesstrategie gegen queere Hassgewalt ist ein erster guter Schritt, um alle Queers mehr in den Fokus zu nehmen und hier was gegen Gewalt zu unternehmen.
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Zum Bestandsschutz und zur sogenannten Schwiegerkindhaftung gibt es noch keine abschließende Regelung.
Hitzeschutz generell soll ja, laut Bundesumweltminister Schneider, im Grundgesetz verankert werden.
Klimaanlagen können hierbei nicht nur für Ältere oder kranke Menschen für eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität sorgen. Ich bin überzeugt, dass deren Verbreitung auch in Deutschland deutlich zunehmen wird.
Krankengeschichten wie die Ihre zeigen, dass die neuen Regelungen an den therapeutischen Notwendigkeiten vieler Patientinnen und Patienten vorbei gehen. Deshalb mache ich mich dafür stark, dass Patienten, die schon länger erfolgreich auf bestimmte Cannabis-Präparate und auch auf -Blüten eingestellt sind, als Bestandsfälle auch weiterhin diese verordnet und über ihre GKV abgerechnet bekommen können.
Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.