Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.
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Finanzprognosen wurden durchgeführt, eine vollständige Versorgungssimulation ist nicht möglich
Als Abgeordneter im Deutschen Bundestag stimme ich über Gesetze ab - ein entsprechender Entwurf ist mir allerdings noch nicht vorgelegt worden. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass ich von Spekulationen absehen möchte.
Die behauptete 18-Stunden-Grenze steht nicht im Gesetz
Wir als AfD verurteilen jeden einzelnen Terroranschlag und jede terroristisch oder islamistisch motivierte Attacke, stellen dabei aber nicht eine Opfergruppe in den Vordergrund, sondern trauern um jedes einzelne Opfer.
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein Ziel, das ich uneingeschränkt teile. Gleichzeitig sehe ich anlasslose, flächendeckende Überwachung privater Kommunikation kritisch.