Ich halte es für den falschen Weg, die Finanzierungslücken durch eine stärkere Heranziehung von Angehörigen schließen zu wollen. Wer die bestehende 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt nun infrage stellt, löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung, sondern verlagert die Kosten auf die Familien von Pflegebedürftigen.
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Die Frage, ob diese Regelung unverändert bestehen bleiben oder angepasst werden sollte, ist sorgfältig abzuwägen. Dabei spielen die langfristige Finanzierbarkeit der Pflege, die Belastung von Angehörigen, Fragen der Generationengerechtigkeit sowie die Berücksichtigung besonderer Härtefälle eine wichtige Rolle.
Zuzahlungen dürfen chronisch Kranke nicht überfordern, zugleich braucht die GKV stabile Beiträge und gerechte Reformen.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich: Mehrgenerationenhäuser sind unverzichtbare Orte des Zusammenhalts. Sie bringen Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und Lebenslagen zusammen und leisten einen wichtigen Beitrag gegen Einsamkeit, für Teilhabe, Integration, demokratische Beteiligung und gegenseitige Unterstützung.
Für die CDU/CSU stand die richtige und wichtige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser (MGH) stets im Fokus. Sie wissen vermutlich, dass die Union im Jahr 2006 die treibende Kraft war, die die MGH politisch verankert hat.
Zurzeit überarbeitet das Bundesministerium des Innern den vorgelegten Referentenentwurf nochmals, anschließend wird er nach Abstimmung mit Verbänden und innerhalb der Bundesregierung als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Einen verbindlichen Zeitplan für diesen Prozess kann ich Ihnen aktuell nicht nennen.