Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.
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Die EU-Verordnung wird regelmäßig als sog. “Chatkontrolle“ diffamiert. Diese Wortwahl entspricht aber nicht der Realität. Es wird staatliche Massenüberwachung privater Kommunikation suggeriert, die völlig irreführend und an der Wichtigkeit des Themas vorbeigeht.
Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.
Die von Ihnen angesprochene Chat-Kontrolle der EU wird nicht im Niedersächsischen Landtag abgestimmt, weshalb ich hier keine Entscheidungsmöglichkeit besitze.
Das von Ihnen angesprochene Abstimmungsverhalten Deutschlands im Rat der Europäischen Union sowie die Weisung an die Ständige Vertretung Deutschlands werden von der Bundesregierung festgelegt.
Priorisierung dient einer bedarfsgerechten Versorgung, nicht einer Rationierung