Der aktuelle Vorfall um Herrn Dobrindt wirft tatsächlich Fragen auf. Intern wird darüber bereits viel diskutiert.
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Umgekehrt ist auch klar, dass von dieser erstinstanzlichen Eilentscheidung keine grundsätzliche politische Vorgabe ausgeht. Auch vor dem Hintergrund, das namhafte Verfassungsrechtler die Rechtsauffassung der Bundesregierung unterstützen, halten wir an unserer Sicht der Dinge fest und gehen davon aus, dass unsere Auffassung höchstrichterlich bestätigt wird.
Zunächst ist absolut entscheidend, dass die Behörden genau hinschauen und feststellen, ob sich religiöse Prediger tatsächlich strafbar machen.
Ihre erste Frage kann ich nicht detailliert beantworten, da ich mit diesem Vorgang nicht betraut war und nun nicht mehr im BMI tätig bin. Evtl. könnte Frau Faeser Ihnen da weiterhelfen.
Die Fragen sind bereits beantwortet worden.
Zu den Konsequenzen aus dem Einzelfallurteil des Verwaltungsgerichts Berlin habe ich gestern in einer Pressekonferenz Stellung genommen