Bei Identitätsdiebstahl gilt, dass Betroffene nicht automatisch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie nachweisen können, dass der Identitätsmissbrauch nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist
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- Haftungsfrage juristisch strittig
- daher zur Zeit keine valide Antwort möglich
Eine „Beweislastumkehr“ dahingehend, dass Bürgerinnen und Bürger pauschal ihre Unschuld beweisen müssten, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Ich bin ein Verfechter eines abgestuftes Modells – der Staat haftet für nachweisbare Fehler in der Infrastruktur (Staatshaftung), Bürger für grobe Fahrlässigkeit
Heute ist Einkommen aus Vermögen (ob in Form von Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen) de facto bessergestellt als das Einkommen aus eigener Arbeit, unter anderem dadurch, dass keine Sozialabgaben anfallen. Das erschwert im Vergleich genau den Vermögensaufbau durch eigene Arbeit, den Sie erreicht haben.
Hier finden Sie einen Link zur Regierungsbefragung im Bundestag vom 14.01.2026 indem ich mich zur Migrationspolitik äußere.