Die Belastungen für Pendler im ländlichen Raum würde ich niemals in Abrede stellen.
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Die Verlängerung der Ausnahmeregelung muss aus rechtsstaatlicher Sicht durchaus kritisch gesehen werden, jedoch sehe ich diese Entscheidung als notwendig an. Sie trug in der Vergangenheit maßgeblich dazu bei, strafbare Handlungen aufzudecken. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es bezüglich einer gesetzlichen Verpflichtung zum anlasslosen Scannen privater Kommunikation und zur Umgehung oder zum Aufbrechen der Verschlüsselung keine Mehrheit gibt.
Als SPD sprechen wir uns in den Trilogverhandlingen auf europäischer Ebene gegen das anlasslose Scannen von Kommunikationsinhalten und gegen das Aufbrechen oder Umgehen einer wirksamen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus.
Entscheidend ist für mich: Kinderschutz und digitale Vertraulichkeit müssen zusammen gedacht werden, nicht gegeneinander ausgespielt.
Mit der SPD-Bundestagsfraktion stimme ich der Bundesjustizministerium Hubig ausdrücklich zu, dass der aktuelle Vorschlag zur Chatkontrolle abzulehnen ist
Ich lehne, wie auch die gesamte AfD-Bundestagsfraktion, die von Ihnen beschriebene Chat-Kontrolle ab.