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Im vorliegenden Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird daher sichergestellt, dass bestehende Schutzmechanismen der Familienversicherung erhalten bleiben.
Auch wenn es sich aktuell ‚nur‘ um bundespolitische Überlegungen handelt, steht für mich fest: die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist indiskutabel.
Angesichts der finanziellen Herausforderungen und auf Grundlage der Empfehlungen der "Finanzkommission Gesundheit" werden im Sinne eines ausgewogenen Maßnahmenpakets alle Beteiligten und Leistungsbereiche einen Beitrag leisten müssen.
Ich setze mich deshalb dafür ein, dass Familien mit Kindern und Familien, die Angehörige pflegen, vom Wegfall der Familienversicherung ausgenommen bleiben.
Aus Sicht der Union ist entscheidend, die Rentenfinanzierung dauerhaft zu stabilisieren, den Arbeitsmarkt zu stärken und den Staatsapparat nicht weiter aufzublähen. Im Koalitionsvertrag ist deshalb vorgesehen, das Beamtentum stärker auf den Kernbereich hoheitlicher Aufgaben zu konzentrieren und Stellen in der Bundesverwaltung abzubauen.