Antwort 29.06.2023 von Michael Sacher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das heißt bestimmte Infrastrukturinvestitionen, wie z.B. der Ausbau der Erneuerbaren Energien oder der Ladeinfrastruktur, könnten als grüne Kapitalanlage gelten, während andere Infrastrukturinvestitionen, wie z.B. ein Kohlekraftwerk, nicht Teil der grünen Kapitalmärkte sein könnten.