Antwort 05.10.2023 von Erik Marquardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich verweise hierzu auf meine vorherige Antwort, da ich nicht mehrfach die gleiche Frage beantworten kann und die Frage ja nicht primär Ihrem Erkenntnisinteresse dient
Ich verweise hierzu auf meine vorherige Antwort, da ich nicht mehrfach die gleiche Frage beantworten kann und die Frage ja nicht primär Ihrem Erkenntnisinteresse dient
Zusammengefasst lässt sich daher feststellen, dass jede eingehende Beschwerde ernst genommen, sorgfältig geprüft und beantwortet wird.