Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann. Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Jenny B. • 18.06.2025
Antwort von Julia Klöckner CDU • 11.07.2025
Frage von Andrea F. • 18.06.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 02.07.2025
Die Anwendungshinweise sind inzwischen veröffentlicht und beispielsweise hier frei zugänglich:
Frage von Gabriele H. • 18.06.2025

Antwort von Rebecca Lenhard BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 14.08.2025
Die Bedrohungslage in Europa hat sich leider deutlich verschlechtert in den letzten Jahren
Frage von Robin S. • 18.06.2025

Antwort von Stefan Möller AfD • 19.06.2025
Auch wenn dies im Wahlprogramm nicht ausdrücklich formuliert wurde, so wird eine Weigerung arbeitsfähiger Bezieher auch nach den Vorstellungen der AfD erhebliche Sanktionen nach sich ziehen.
Frage von Felix B. • 18.06.2025

Antwort von Christoph Ploß CDU • 19.06.2025
Ihre Fragen haben wir bereits beantwortet
Frage von Toni R. • 18.06.2025

Antwort von Thomas Silberhorn CSU • 11.08.2025
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird der Bundestag auch darüber entscheiden, zu welchen Zeitpunkten Rückwirkungen sinnvoll oder gar notwendig sind. Die erforderlichen Mehrausgaben können im Rahmen der noch laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.