Antwort 22.09.2026 von Florian Oest CDU
Das Informationsfreiheitsgesetz soll Kontrolle ermöglichen. Es darf aber nicht gezielt dazu eingesetzt werden, die Verwaltung an der Erfüllung ihrer Aufgaben zu hindern.
Das Informationsfreiheitsgesetz soll Kontrolle ermöglichen. Es darf aber nicht gezielt dazu eingesetzt werden, die Verwaltung an der Erfüllung ihrer Aufgaben zu hindern.
In Brandenburg ist kein höheres Wassernutzungsentgelt nur für private Haushalte geplant, sondern eine faire Beteiligung aller Nutzergruppen.