Antwort 08.07.2026 von Johannes Schätzl SPD
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass staatliche Transparenz Vertrauen schafft und für eine lebendige Demokratie unverzichtbar ist. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich seit seiner Einführung vor 20 Jahren bewährt. Eine Abschaffung oder faktische Aushöhlung des Gesetzes lehne ich ab.
Im Informationsfreiheitsgesetz darf es keine verwässernden Hürden geben.