Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Nach ihrer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nimmt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Psychotherapie in den Würgegriff und legt die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Ich teile deine Sorge und halte diese finanziellen Einschnitte auch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie für völlig inakzeptabel.
Nach der Einschätzung unseres gesundheitspolitisches Sprecher Dr. Christos Pantazis wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.