
Der Oder-Ausbau ist nach unserer Fassung nicht mit dem EU-Umweltrecht vereinbar, denn Maßnahmen, die den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer verschlechtern, sind nicht erlaubt.
Der Oder-Ausbau ist nach unserer Fassung nicht mit dem EU-Umweltrecht vereinbar, denn Maßnahmen, die den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer verschlechtern, sind nicht erlaubt.
Wenn der Verkehr von der Straße muss, bleiben als Alternative Bahn und Wasser.
Weil sich einzelne Verbände gegen ein Vorhaben aussprechen, heißt es für mich nicht, dass das Vorhaben einfach abzusagen ist.
Für mich hat der Wasserstraßenverkehr zwischen den Metropolen Berlin und Stettin absolute Priorität. In diesem Zusammenhang geht es um eine ökologisch intakte und ökonomisch wertvolle Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße.
Ich stehe dem Ausbau grundsätzlich offen gegenüber, wenn dies mit den weiteren Maßnahmen des Hochwasserschutzes Hand in Hand geht.
Der Oder-Ausbau ist nach unserer Fassung nicht mit dem EU-Umweltrecht vereinbar, denn Maßnahmen, die den ökologischen Zustand unserer Fließgewässer verschlechtern, sind nicht erlaubt.