Antwort 17.07.2026 von Desiree Becker Die Linke
Sie geben meine damals von der Presse zitierten Sätze nicht ganz korrekt wieder. In den Quellen, die Sie anführen steht es anders. Im Stern werde ich z.B. folgendermaßen zitiert:
Sie geben meine damals von der Presse zitierten Sätze nicht ganz korrekt wieder. In den Quellen, die Sie anführen steht es anders. Im Stern werde ich z.B. folgendermaßen zitiert:
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.