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(...) Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie muss das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Außerdem muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens neun Jahre vor dem Verschrottungsdatum erfolgt sein. (...)

(...) nach allen eingeholten Informationen sehe ich keine Möglichkeit für Sie, schon jetzt in den „Genuss“ der Umweltprämie zu kommen. Wie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angegeben, ist es zwingend notwendig, dass der Wagen für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf Ihren Namen zugelassen ist. (...)

Sehr geehrter Herr Kruse,

(...) nach Rücksprache mit der zuständigen Arbeitsgruppe meiner Fraktion habe ich die Auskunft erhalten, dass dort bisher keine Probleme mit privaten Luft-Wasser-Wärmepumpenanlagen bekannt sind. (...)

(...) Die KFZ-Reform folgte nicht der Idee, die Umweltsünder zu bestrafen, sondern die umweltbewussten Kfz-Halter zu belohnen und gleichzeitig der Automobilindustrie in Deutschland in einer ihrer schwersten Krisen seit Kriegsende zu helfen. Man kann sich da immer fragen, ist es genug? (...)