Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Leistungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie besonders dringliche Fälle dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen. Nach Ihrer Schilderung würde Ihr Fall genau zu diesem geschützten Personenkreis gehören.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.07.2026 von Jürgen Coße SPD
Antwort ausstehend von Lars Rohwer CDU
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Adis Ahmetović SPD
Antwort 17.07.2026 von Desiree Becker Die Linke
Sie geben meine damals von der Presse zitierten Sätze nicht ganz korrekt wieder. In den Quellen, die Sie anführen steht es anders. Im Stern werde ich z.B. folgendermaßen zitiert:
Antwort 13.07.2026 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.