Frage von Ozan C. • 17.01.2025

Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Ich würde an Ihrer Stelle der Mietminderung nicht zustimmen und gerichtlich die gestellte Frage austragen lassen, wenn der Mieter bei seiner Mietminderung trotz Ihrer Ablehnung bleiben sollte.
Die Eröffnung einer Asylbewerberunterkunft in der Nachbarschaft begründet meiner rechtlichen Einschätzung nach als solche keinen zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel.
Eine Beratung zu einzelnen konkreten rechtlichen Anliegen darf ich aus rechtlichen Gründen hier nicht vornehmen
Die Frage, ob eine Mietminderung aufgrund einer Asylunterkunft in der Nachbarschaft rechtlich möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Die Verbesserung der Betreuervergütung kommt!