Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten und einen Bildungsauftrag erfüllen, bewegen sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der geltenden rechtlichen Vorgaben. Dazu gehört selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit im Rahmen historisch-politischer Bildung. Diese schließt auch kontroverse oder zugespitzte Einschätzungen ein, solange sie nicht den gesetzlichen Auftrag oder die Grundsätze der politischen Neutralität staatlicher Stellen verletzen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 04.06.2026 von Thomas Röwekamp CDU
Antwort 12.01.2026 von Friedrich Pürner parteilos
Sie können meine Position zur Thematik auf meiner Webseite nachlesen.
Antwort ausstehend von Martin Sonneborn Die PARTEI
Antwort ausstehend von Manuela Ripa ÖDP
Antwort 26.03.2026 von Bettina Lugk SPD
Die klare und geschlossene Haltung zusammen mit unseren Europäischen Partnern und solidarisch an der Seite Dänemarks und Grönlands war entscheidend.
Antwort 04.06.2026 von Thomas Röwekamp CDU
Über etwaige Einsätze der Bundeswehr wird grundsätzlich im Rahmen der NATO-Bündnisstrukturen sowie nach den dafür vorgesehenen parlamentarischen Verfahren entschieden.