Frage von Felix S. • 15.04.2025

Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
Wir halten den geforderten Hochschulabschluss für richtig, verweisen jedoch auf § 10a PAO, der Ihnen vielleicht den Weg zum Patentanwalt öffnet.
Ob diese im Falle der Patentanwälte überholt wären, kann ich ehrlicherweise nicht einschätzen.
Es gibt einen Weg, wie Personen mit FH-Abschluss Patentanwälte werden können. Über eine Petition kann ihr Anliegen an den Bundestag gerichtet werden.
Gerade diese Unterschiedlichkeit zeigt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, wenn es Ausführungen zum rechtlichen Pflichtendilemma macht.