Antwort 13.07.2026 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.