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Portrait von Daniela Ludwig
Antwort 04.01.2007 von Daniela Ludwig CSU

Sehr geehrter Herr Kunz,

vielen Dank für Ihre Frage zu Krankenkassenbeiträgen aus Hinterbliebenenrenten, bzw. für Verstorbene.

Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen:

Portrait von Angelika Graf
Antwort 16.01.2007 von Angelika Graf SPD

(...) Auch wer zwei Beschäftigungsverhältnisse und damit zwei Einkommen hat, muss schließlich grundsätzlich für beide Einkommen Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn jemand für eine Hinterbliebenenrente Krankenkassenbeiträge zahlt, dann er zahlt er/sie die Beiträge auch nicht für die/den Verstorbene/n sondern für sich selbst. Denn der/die Verstorbene erhält ja keine Leistung, sondern der/die Hinterbliebene. (...)