Antwort 04.01.2007 von Daniela Ludwig CSU
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihre Frage zu Krankenkassenbeiträgen aus Hinterbliebenenrenten, bzw. für Verstorbene.
Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen:
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihre Frage zu Krankenkassenbeiträgen aus Hinterbliebenenrenten, bzw. für Verstorbene.
Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen:
(...) Auch wer zwei Beschäftigungsverhältnisse und damit zwei Einkommen hat, muss schließlich grundsätzlich für beide Einkommen Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn jemand für eine Hinterbliebenenrente Krankenkassenbeiträge zahlt, dann er zahlt er/sie die Beiträge auch nicht für die/den Verstorbene/n sondern für sich selbst. Denn der/die Verstorbene erhält ja keine Leistung, sondern der/die Hinterbliebene. (...)
Sehr geehrter Herr Mausbach,
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden. (...)