Die vor unserer Regierungsübernahme geschaffene Regelung, die seit dem 1. März 2024 (§ 36 Abs. 3 AufenthG) in Kraft ist, dient jedoch einem klaren Zweck: Ausländische Fachkräfte mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Blaue Karte EU) sollen durch den erleichterten Elternnachzug – befristet bis 2028 – stärker motiviert werden, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und hier ihre Expertise einzubringen. Es handelt sich um einen temporären Anreiz zur Fachkräftegewinnung, der keine automatische Bewilligung vorsieht, sondern Ermessenssache der Ausländerbehörde bleibt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Antwort 22.05.2026 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Land fördert Projekte (z.B. CCU-Modellregionen), baut aber nicht selbst. Tiefseeeinleitung ist derzeit keine Option für NRW.
Antwort 15.05.2026 von Carmen Wegge SPD
Mein Votum bezog sich auf die parlamentarische Vorlage der Opposition, nicht auf das humanitäre Anliegen selbst
Antwort 20.05.2026 von Michael Kießling CSU
Wir sind mit dem Ziel einer Migrationswende angetreten und dafür wurden wir gewählt. Dennoch gilt dabei: Aufnahmezusagen, die einen rechtlichen Anspruch begründen – insbesondere im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – sowie Zusagen für ehemalige Ortskräfte, gegenüber denen Deutschland eine besondere Verantwortung trägt, werden weiterhin umgesetzt.
Antwort ausstehend von Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Antwort 17.04.2026 von Ute Eiling-Hütig CSU
Wir setzen deshalb auf eine klare inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD, um sie zu entlarven.