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Das internationale Recht sollte auch in dieser Situation den gültigen Rahmen bilden.
Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu bewerten
Ob sich durch die im Moment nur rein symbolische Anerkennung eines Staates Palästina an der humanitären Situation im Gaza-Streifen etwas ändert, bezweifele ich.
Ich setze mich für Bürgerbeteiligung ein, mit direkter Demokratie ergänzend zur repräsentativen Demokratie, aber verantwortungsvoll gegen Polarisierung.
Das Grundrecht auf Asyl ist eine Einzelfallentscheidung. Auch Asylanträge aus Afghanistan können abgelehnt werden.