Die Überprüfung eingegangener Einsprüche liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages.
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Die Überprüfung eingegangener Einsprüche liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages.
Wichtig ist, dass es sich derzeit um einen ersten Referentenentwurf des BMG handelt, der den Ressorts, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Bis ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, wird noch einige Zeit vergehen und es voraussichtlich auch noch Änderungen am Entwurf geben.
Ich teile Ihre Grundhaltung ausdrücklich: Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Korrektheit von Wahlen ist das Fundament unserer Demokratie. Jede Stimme zählt – und jede Stimme muss korrekt gezählt werden.
Um sicherzustellen, dass die Prüfung rechtssicher und korrekt abläuft und die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze gewahrt werden, ist es notwendig, dass die vorgesehenen Verfahrensschritte eingehalten werden, auch wenn diese Zeit in Anspruch nehmen.
Politik sollte sich hier nicht einmischen, um auch hier die Neutralität der Presse nicht zu gefährden.
Für die Prüfung von Wahlen gibt es ein zuverlässiges Verfahren. Jeder Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss ernsthaft geprüft. Diese Prüfung ist abzuwarten.