
Antwort 16.08.2005 von Stefan Boes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Hernacz!

Sehr geehrter Herr Hernacz!
Sehr geehrter Herr Hernacz,

Auch in der zweiten Instanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder Bundesverteidigungsminister Struck die Nutzung des Bombenabwurfplatzes in der Wittstocker Heide verwehrt, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.