(...) Das Jugendstrafrecht gestattet bereits jetzt Sanktionen wie den „Warnschussarrest“ (Jugendarrest bis zu 4 Wochen), soziale Trainingscamps, die Verhängung von Fahrverboten und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Jugendliche zwischen 18 und 20 Jahren in bestimmten Fällen. Die Jugendgerichte wenden jedoch fast durchgängig Jugendstrafrecht an, da das Jugendstrafrecht den Gerichten ein weitaus differenzierteres und intensiveres Instrumentarium zur Verfügung stellt als das Erwachsenenstrafrecht: Erziehungsmaßregel (bspw. Trainingskurs, Unterstellung unter einen Betreuungshelfer; Einweisung in ein Heim) Zuchtmittel (bspw. (...)
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(...) Gegenüber anderen ausländerextremistischen Gruppierungen sind die nationalistischen bei höherer Mitgliederzahl in der Verfolgung ihrer Bestrebungen allerdings deutlich weniger aktiv. Daher bleiben die „Grauen Wölfe“ auch bei einigen Landesverfassungsschutzberichten, im Gegensatz zur ausführlichen Berichterstattung über Aktionen der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen, unberücksichtigt. Eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzämter besteht jedoch durchgehend! (...)
(...) Unabhängig von der Debatte um embryonale Stammzellengewinnung ist darauf hinzuweisen, dass bereits Erfolge mit adulten Stammzellen erzielt werden konnten, mit denen es gelungen ist, menschliche Hautzellen genetisch zu reprogrammieren. Meines Erachtens sollte verstärkt in die Forschung mit adulten Stammzellen investiert und hier gezielt gefördert werden. Da adulte Stammzellen im Organismus nach der Geburt während der gesamten Lebensdauer aus Organen wie Knochenmark, Haut etc. (...)
(...) die Antwort lautet: Ja. (...)

(...) Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, ein Hinwegsetzen ist zu tiefst undemokratisch. Ein Parlament, dass sich über ein Volksentscheid hinwegsetzt über geht die demokratischen Grundsätze der Gesellschaft. Ich spreche mich für eine Senkung des Wahlalters aus. (...)
(...) der Senat hat sich noch keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob und - wenn ja - in welcher Form die Einführung einer Maut für Kraftfahrzeuge in der Innenstadt ("City-Maut") in Frage kommt. In unserem Klimaschutzkonzept haben wir klargestellt, dass über eine City-Maut nur dann nachgedacht werden sollte, wenn unter Klimaschutz- und Umweltgesichtspunkten für Hamburg die Vorteile überwiegen. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile spielen die Belange des Einzelhandels und der Hamburgerinnen und Hamburger eine wichtige Rolle. (...)